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1. Was ist die neue Proximity-Tracing-App?

Die sog. Proximity-Tracing-App (nachfolgend: «PT-App») soll helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und dazu beitragen, Infektionsketten zu durchbrechen und besser nachzuverfolgen. Sie wird das Contact Tracing ergänzen, das die Kantone seit dem 13. Mai 2020 wieder durchführen. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) soll die Nutzung der PT-App freiwillig und kostenlos sein. Die PT-App wird nur während der Dauer der Corona-Krise zur Verfügung stehen.

2. Was ist der aktuelle Stand zur PT-App?

Zur Einführung dieser App bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, welche zurzeit ausgearbeitet wird und im Juni vom Parlament genehmigt werden soll. Bis dahin erfolgt – gestützt auf die Covid-19-Verordnung Pilotversuch Proximity-Tracing vom 13. Mai 2020 – eine Testphase der App. Getestet wird die App von Mitarbeitenden der ETH in Lausanne und Zürich, von Armeeangehörigen und Spital-Personal sowie der eidgenössischen und kantonalen Verwaltungen ab dem 18. Mai 2020. Die Gesetzesgrundlage soll in der Sommersession des Parlaments finalisiert werden. Danach soll die App landesweit allen Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen.

3. Wie funktioniert die PT-App?

Wer die PT-App nutzen will, muss sie auf dem Smartphone installieren und stets Bluetooth eingeschaltet haben. Falls sich zwei Nutzer der PT-App länger als 15 Minuten und mit weniger als 2 Meter Abstand zueinander aufhalten, werden automatisch die Daten beider Nutzer anonymisiert auf den Geräten gespeichert. Die Abstandsmessungen via Bluetooth werden in den Test- und Pilotphasen fortlautend weiter kalibriert, damit die Genauigkeit verbessert werden kann. Durch die von Google und Apple in Aussicht gestellten Anwendungsschnittstellen (API) könne die Genauigkeit der Messung zudem weiter erhöht werden. Wird in der Folge einer der beiden Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet, erhält er vom kantonsärztlichen Dienst einen sog. Covdicode. Jeder andere Nutzer, der sich im Zeitraum der Ansteckungsgefahr in der Nähe der positiv getesteten Person (länger als 15 Minuten, näher als 2 Meter) aufhielt, wird durch die PT-App entsprechend informiert und kann sich sodann an die in der App genannte Hotline wenden, um die weiteren notwendigen Schritte abzuklären.

In diesem Zusammenhang weist das BAG darauf hin, dass Wände zwar die Übertragung des Bluetooth-Signals bis zu einem gewissen Grad blockieren könnten, Plexiglasscheiben hingegen, wie sie zurzeit in der Gastronomie oder Einkaufsläden zunehmend eingesetzt werden, durch die App nicht erkannt werden. Ebenso wenig könne erkannt werden, ob die App-Nutzer Masken tragen. In diesen Fällen wird ein Kontakt zwischen zwei Personen trotzdem registriert. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Falschmeldungen kommt. Wie gut die PT-App tatsächlich funktioniert, wird sich wohl erst in der konkreten Anwendung zeigen.

4. Ist der Datenschutz gewährleistet?

Es kommt eine dezentrale Datenspeicherung zu Anwendung. Das bedeutet, beim Herunterladen wird nicht mit einem zentralen Server kommuniziert. Bei einer Begegnung mit einem anderen App-Nutzer wird via Bluetooth ein verschlüsselter Code ausgetauscht, dieser wird lokal auf dem Smartphone für 21 Tage gespeichert und danach wieder gelöscht. Im Fall einer Infektion wird der Server jedoch zum Austausch der verschlüsselten Codes von infizierten Personen verwendet. Der Server der App befindet sich in den Datencentern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und wird von der Bundesverwaltung gehostet. Google und Apple haben angekündigt, offizielle Contact-Tracing-Apps zu unterstützen, aber keine Daten aus der App zu speichern. Damit die PT-App funktioniert und Zugriff auf Bluetooth hat, muss die Standort-Funktion freigegeben werden. Die App verwendet jedoch keine Satelliten-Standortortung (GPS).

Der Bundesrat sichert den jederzeitigen Datenschutz zu. So würden die Prüfsummen keine Informationen zur Person des App-Nutzers, zum Standort oder zum verwendeten Gerät enthalten. Allerdings werden wohl einige wenige anonyme Daten zu Statistikzwecken verwendet und zwar u.a. folgende Informationen: Anzahl erzeugter Aktivierungscodes pro Kanton, Anzahl der Anrufe bei der spezifischen Hotline für die benachrichtigten User und die Anzahl der App-Downloads vom Apple oder Google-Store. Zudem könne die Liste mit den anonymen Schlüsseln der infizierten Personen an Dritte weitergegeben werden, welche diese zum Abruf durch die anderen Benutzerinnen und Benutzer zur Verfügung stellen. Noch ist unklar, wer Dritte sind und in welchem Umfang diese Daten weitergegeben werden.

Dieser Beitrag wurde am 15.5.2020 erstellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Behördenseiten. Aufgrund der aktuellen Lage sind Änderungen – insbesondere durch Behördenanweisungen – jederzeit möglich.

Quellen:

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